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Welche Stolpersteine es bei der Abrechnung zu beachten gibt und wie du Friseur Trinkgelder richtig versteuerst – in Deutschland und Österreich.

Dieses Thema poppt im Salonalltag gerne auf: die Frage, ob und wie Friseur Trinkgelder zu versteuern sind. In diesem Beitrag erfährst du, wann man korrekterweise von Trinkgeld spricht, in welchen Fällen eine Abgabenzahlung nötig ist (konkret, wann du als Friseur*in deine Trinkgelder zu versteuern hast), und wann diese steuerfrei sind.

Weiters kannst du hier nachlesen, wie du bei einer Kartenzahlung vorgehst, welche Unterschiede es bei der Versteuerung von Trinkgeldern in Österreich und Deutschland gibt und wie du generell Trinkgelder richtig abrechnest.

Unsere helloUmsatz Tipps für das Versteuern von Friseur Trinkgeldern

  1. „Klassisches“ Trinkgeld im Friseursalon: STEUERFREIES Zubrot für ARBEITNEHMER
  2. Trinkgeld bei SELBSTÄNDIGEN Friseuren: 100% STEUERPFLICHTIG
  3. Versteuerung in ÖSTERREICH: die TRINKGELDPAUSCHALE für Friseure
  4. Die richtige ABRECHNUNG von Trinkgeldern bei KARTENZAHLUNG

Trinkgeld im Friseursalon – was es grundsätzlich zu wissen gibt

Trinkgeld ist ein Lohnbestandteil – egal, ob es zu versteuern ist oder nicht. Für angestellte Friseure kann das Trinkgeld einen großen Teil des Gehalts ausmachen, der im Regelfall nicht versteuert wird. Da ist es nicht unwichtig zu wissen, welche Stolpersteine zu beachten sind, damit man nicht doch in die Falle einer unbeabsichtigten Steuerpflicht tritt. Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Trinkgeldern in Deutschland und Österreich beim Beispiel Kaffeekasse ist das beste Beispiel dafür.

Trinkgeld Friseur versteuern (c) pexels.com

Aber auch selbständige Friseure müssen sich mit dem Thema auseinandersetzen und darauf achten, ihre Trinkgelder korrekt auszuweisen und zu versteuern – andernfalls können hohe Nachzahlungen vom Finanzamt drohen.

Bevor wir uns allerdings mit dem Thema beschäftigen, welche Grundsätze bei der Versteuerung von Friseur Trinkgeldern zur Anwendung kommen, sollen erst einmal die folgenden Fragen geklärt werden:

Wie viel Trinkgeld ist im Friseursalon üblich?

Allgemein gilt ein Wert zwischen 5 und 10% des Rechnungsbetrags als angemessenes Trinkgeld für einen Friseur. Da kommt also einiges zusammen. Bei einem durchschnittlichen Tagesumsatz pro Mitarbeiter von € 500,- (ungefährer Mittelwert verschiedener Quellen) wäre das ein theoretischer Tageswert zwischen € 25,- bis € 50,-. Selbst wenn man davon ausgehen muss, dass nur ein Bruchteil davon erreicht wird (weil nicht jeder Kunde Trinkgeld in dieser Höhe gibt), läppert sich da einiges zusammen. Ob dieses Trinkgeld nun versteuert wird oder nicht, macht hochgerechnet auf einen Monat also einen haushohen Unterschied.

Doch in welchen Fällen muss Trinkgeld im Friseursalon überhaupt versteuert werden? Eine Frage, die gleich zum nächsten Punkt führt.

Angestellter vs. selbständiger Friseur: Wann Trinkgeld zu versteuern ist

  • Angestellter Friseur: Im Regelfall ist das Trinkgeld nicht zu versteuern; zu den Ausnahmen siehe Punkt 1 und 2.
  • Selbständiger Friseur: Als Chef im Friseursalon hast du Trinkgeld IMMER zu versteuern; mehr dazu unter Punkt 3.

Doch Achtung: Stolperfallen für die Steuerbefreiung lauern bei der Übergabe des Trinkgelds. Dazu etwas später. Generell stellt sich die Frage, wie Trinkgeld überhaupt übermittelt werden kann.

Wie Trinkgeld vom Kunden übergeben werden kann

  • in bar direkt an den jeweiligen Mitarbeiter ausgehändigt
  • in die eigene, namentliche gekennzeichnete Spardose des Mitarbeiters geworfen
  • in eine Gemeinschaftskasse für alle Mitarbeiter geworfen
  • per Bankomat- oder Kreditkarte gemeinsam mit der Rechnung beglichen

Unser Tipp: Friseure sollten nicht nur vom Trinkgeld leben müssen, sondern generell ansprechend bezahlt werden. Als Saloninhaber*in solltest du für eine faire Entlohnung sorgen. Lies hier nach, wie du mehr Umsatz machen kannst, um dafür mehr Spielraum zu haben: Umsatz steigern als Friseur*in

Tauchen wir nun aber direkt in die Materie ein: Wann ist Trinkgeld für Friseure zu versteuern?

1. „Klassisches“ Trinkgeld im Friseursalon: STEUERFREIES Zubrot für ARBEITNEHMER

Spricht man von Trinkgeld, ist jener Betrag gemeint, mit dem die Rechnungssumme beim Friseur aufgerundet wird. Dabei kann die Summe je nach Zufriedenheit variieren. Einen kleinen Betrag wird es als Zuschuss aber immer geben, zumindest bei angestellten Friseuren – denn jeder Kunde weiß, dass das Trinkgeld als unausgesprochener Bestandteil des Friseurlohns gilt.

Das Trinkgeld für angestellte Friseure ist im Regelfeil steuerfrei und unterliegt keiner Obergrenze. Folgende Voraussetzungen sind dabei zu beachten.

  • Das Friseur Trinkgeld muss ortsüblich sein, d.h. branchenüblich und in der Höhe angemessen.
  • Das Trinkgeld muss „von dritter Seite“, also vom Kunden direkt, übergeben werden.
  • Es muss direkt dem betreffenden Mitarbeiter zugeordnet sein.
  • Es muss freiwillig gegeben werden.
  • Das Trinkgeld ist als Zugabe und nicht als Teil jenes Betrags, der für die erbrachte Leistung bezahlt wird, zu verstehen.
  • Das Trinkgeld darf nur dann angenommen werden, wenn keine gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Bestimmungen dagegensprechen (wie z.B. bei öffentlichen Amtsträgern).
Friseur Trinkgeld versteuern (c) pexels.com

Der genaue Gesetzestext zur Versteuerung von Trinkgeldern im Friseursalon ist im z.B. im deutschen Einkommenssteuergesetz, im österreichischen Einkommenssteuergesetz oder in dieser Kurzfassung nachzulesen.  

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Folgende Punkte sind zu beachten, damit es auch beim STEUERFREIEN Trinkgeld bleibt

Was es heißt, „freiwillig“ Trinkgeld zu geben, sollte im Allgemeinen klar sein. Natürlich besteht kein Rechtsanspruch auf Trinkgeld. Aufpassen musst du bei nett gemeinten „Einladungen“ im Friseursalon, die – wenn auch mit Augenzwinkern – zum Trinkgeld geben animieren. Da das Trinkgeld dabei nicht mehr zu 100% freiwillig gegeben wird, ist es steuerpflichtig.

Auch die persönliche Spardose liegt in einem Graubereich, zumindest in Deutschland. Im Allgemeinen ist die direkte Barzahlung an den entsprechenden Mitarbeiter aber akzeptiert, sofern das Sparschwein namentlich gekennzeichnet wird. (Ausnahme: Unter den einzelnen Spardosen landet wieder alles in einem Gemeinschaftstopf.)

Die Regelungen für Gemeinschaftskassen wie die klassische Kaffeekasse ist in beiden Ländern unterschiedlich. Während Trinkgeld, das auf alle Mitarbeiter aufgeteilt wird, in Deutschland versteuert werden muss, handelt es sich in Österreich um steuerfreies Entgelt.

Bei Kartenzahlung ist es am besten, jedem Mitarbeiter zum täglichen Kassenschluss den Betrag in bar auszuhändigen. Werden die gesammelten Trinkgelder nämlich am Monatsende überwiesen, fällt in Deutschland Lohnsteuer an. Weiters ist darauf zu achten, dass das Trinkgeld dabei richtig verbucht wird. Zur korrekten Abrechnung (per Registrierkasse) siehe Punkt 4.

Noch einmal zusammengefasst: Aufpassen beim Trinkgeld versteuern in DEUTSCHLAND

  • Hände weg von der Kaffeekasse für alle. Dieses Geld gilt steuerrechtlich nicht als direkt zuordbar, die aufgeteilten Trinkgelder sind also zu versteuern.
  • Trinkgelder, die zusammen mit dem Gehalt überwiesen werden, sind ebenso lohnsteuerpflichtig.
  • Das Motto für deutsche Friseurangestellte lautet daher: Trinkgelder nur in bar übernehmen oder ein persönlich zuordbares Sparschwein anbieten.

Die steuerliche Situation für Trinkgelder in Österreich sieht anders aus. In beiden genannten Fällen handelt es sich in Österreich nämlich um steuerfreies Trinkgeld. Mehr dazu unter Punkt 3.

2. Trinkgeld bei SELBSTÄNDIGEN Friseuren: 100% STEUERPFLICHTIG

Wenn du Eigentümer bist, sieht die Sache leider etwas anders aus: Trinkgeld versteuern musst du als Chef im Friseursalon immer, egal ob du Inhaber eines Studios bist oder einen Stuhl als selbständige*r Friseur*in gemietet hast. Die eigenommenen Trinkgelder erhöhen deine Einnahmen und unterliegen sowohl der Umsatzsteuer- als auch Einkommenssteuerpflicht.

selbständige Friseure Trinkgeld (c) pexels.com

Trinkgelder müssen auf der Rechnung extra ausgewiesen und dokumentiert werden (u.a. im Tagesabschluss aufscheinen). Wie du Trinkgelder einfach und bequem per Registrierkasse aufzeichnen kannst, kannst du unter Punkt 4 nachlesen.

Warum ist das Ausweisen des Trinkgelds für selbständige Friseure so wichtig?

Ganz einfach: Gerade deswegen, weil es zu versteuern ist. Die Denkweise, dass „ein paar Euro mehr oder weniger schon nicht auffallen“, ist schon manchem teuer zu stehen gekommen. Das Trinkgeld selbständiger Friseure muss unbedingt glaubwürdig sein und einen branchenüblichen Wert aufweisen.

Gerade in der Friseurbranche macht der Trinkgeldanteil einen nicht zu unterschätzenden Gehaltsbestandteil aus. Wer seine Einnahmen (und um solche handelt es sich beim Trinkgeld auch) nicht korrekt ausweist, kann Probleme bei einer Betriebsprüfung bekommen. Stellt das Finanzamt geringe oder gar fehlende Trinkgelder fest, werden diese rückwirkend geschätzt und können zu einer saftigen Nachzahlung führen.

Tipp: Sollte es zu einer Betriebsprüfung kommen, musst du deine Zahlen schnell griffbereit haben. Was bei einer Kassennachschau vorzulegen ist, kannst du hier nachlesen.

3. Versteuerung in ÖSTERREICH: die TRINKGELD-PAUSCHALE für Friseure

Wie wir schon unter Punkt 2 festgestellt haben, kann es in Deutschland bei der Versteuerung von Friseur Trinkgeldern dann zu Problemen kommen, wenn diese in einer Gemeinschaftskasse gesammelt werden oder mit dem Gehalt überwiesen werden. Dann zählen diese, eigentlich als direkte Zuwendung gedachten, Extra-Beiträge nicht mehr zu den steuerfreien Einnahmen eines Friseurs.

In Österreich wird der Sachverhalt anders behandelt. Hier müssen Trinkgelder in der Friseurbranche nicht versteuert werden. Es fällt also weder Umsatzsteuer für den Unternehmer noch Lohnsteuer für den angestellten Friseur an.

Im Gegensatz zu Deutschland bedeutet das, dass

  • Kaffeekassen keine steuerrechtlichen Probleme verursachen (sie dürfen allerdings nicht mit der Spardose des Chefs gemischt werden)
  • Trinkgelder auch ohne Probleme gemeinsam mit dem Gehalt überwiesen werden können.

Eine Besonderheit der österreichischen Gesetzgebung ist, dass Trinkgelder zwar nicht dokumentiert werden müssen, dafür aber sozialversicherungspflichtig sind. Was auf den ersten Blick paradox klingt, lässt sich leicht aufklären: Für Friseur Trinkgelder wird in Österreich eine Pauschale eingehoben.

Wie passt das nun zusammen, wenn zwar keine Lohnsteuer auf Trinkgelder anfällt, aber dennoch Sozialversicherungsbeiträge eingehoben werden? Die Trinkgeldpauschale dient hier als reine Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung – es wird also nichts vom Friseurgehalt einbehalten. Der Vorteil: Die Pauschale wird für die Pension angerechnet.

Die aktuelle Trinkgeldpauschale für Friseure 2022

Die Trinkgeldpauschale in Österreich beträgt aktuell € 70,- monatlich für ausgelernte Friseure sowie € 22,- für Lehrlinge. Sie gilt auch für Kosmetiker, Fußpfleger und Masseure.

Möchtest du dich mehr ins Thema vertiefen? Dann lies hier nach.

4. Die richtige ABRECHNUNG von Trinkgeldern bei KARTENZAHLUNG

Auch im Friseursalon wird Barzahlung immer mehr von der Zahlung per Bankomat- oder Kreditkarte verdrängt. Wie kannst du dafür sorgen, dass Friseur Trinkgelder (auch in Deutschland) steuerfrei bleiben, wenn diese nicht direkt und bar übergeben werden können? Und wie kannst du Kartenzahlungen richtig in deiner Buchhaltung ausweisen, um nicht unbeabsichtigt Umsatzsteuer und Lohnsteuer für deine angestellten Friseure entrichten zu müssen?

Die Lösung: Du musst die per Karte gezahlten Trinkgelder am Tagesende bar an deine Mitarbeiter aushändigen. Diese Kassen-Barentnahme gehört allerdings ausreichend dokumentiert.

Kartenzahlung Friseursalon (c) pexels.com

Für die Aufzeichnung empfehlen wir dir eine Registrierkasse, zu der du in Österreich als Friseur*in sowieso verpflichtet bist. Sie hilft dir, in Punkto Rechtssicherheit immer auf der sicheren Seite zu sein. Wenn das Finanzamt unangekündigt vor der Tür steht, kannst du eine Kassennachschau auf Knopfdruck vorlegen.

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Wie rechnest du Trinkgelder per Kartenzahlung nun richtig ab?

Trinkgelder müssen auf der Rechnung als eigener Eintrag aufscheinen. Zusammen mit dem Entgelt für die eigentliche Friseurdienstleistung ergeben sie den Endbetrag. Lege für Trinkgelder einen eigenen Posten in deiner Registrierkasse an. Du hast dafür zwei Möglichkeiten:

  • Trinkgelder für Angestellte richtig ausweisen: Das Trinkgeld gehört als Durchlaufposten angelegt (Steuersatz 0%).
  • Trinkgelder als selbständiger Friseur richtig ausweisen: In diesem Fall zählt der Posten als Betriebseinnahme (und gehört mit dem richtigen Steuersatz versehen).

Wichtig: Weist deine Registrierkasse keine Funktion für die Anlage eines Trinkgeld-Postens auf (weil du z.B. keinen Durchlaufposten ohne Bezug zu einer Fremdfirma erstellen kannst), dann musst du das eingenommene Trinkgeld immer auf der Quittung und im Kassabuch vermerken (Stichwort Einzelaufzeichnungspflicht).

Unser helloUmsatz Fazit:

Es ist gar nicht so einfach, alle Aspekte bei der Versteuerung von Trinkgeldern im Friseursalon zu bedenken. Wir hoffen, mit diesem Artikel Licht ins Dunkel gebracht zu haben!

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Wir weisen dich ausdrücklich darauf hin, dass dieser Beitrag keine (steuer-)rechtliche Beratung ersetzt.

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