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Welche Voraussetzungen es gibt, von zuhause oder mobil als Friseur & Co zu arbeiten: selbständig machen im Kleingewerbe.

Du überlegst, dich im Kleingewerbe selbständig zu machen? Gerade in der Beauty- und Gesundheitsbranchen stehen dir dabei einige Türen offen.

Du kannst im Kleingewerbe als Friseur*in zuhause arbeiten oder Kosmetik-Spezialisierungen wie Wimpernverlängern von zuhause aus anbieten. Alternativ arbeitest du im Kleingewerbe als mobile*r Unternehmer*in und machst dich z.B. mit mobiler Fußpflege selbständig.

Wir haben in diesem Artikel die Voraussetzungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen abgesteckt – und ein paar Tipps und Ideen für dich zusammengefasst, in welchen Bereichen genau du dich im Kleingewerbe zuhause selbständig machen kannst.

Unsere helloUmsatz Tipps zum Selbständig machen im Kleingewerbe

  1. Ein GEWERBE ZU HAUSE eröffnen: Voraussetzungen für die Genehmigung
  2. Anmeldung eines KLEINGEWERBES: Schritt für Schritt zum Gewerbeschein
  3. Im Kleingewerbe ZU HAUSE SELBSTÄNDIG machen: eine Chance für die Beautybranche
  4. KUNDEN ZU HAUSE besuchen: vom mobilen Beautystudio zur mobilen Fußpflege

Selbständig machen im Kleingewerbe: Was das für Friseure, Kosmetiker & Co bedeutet

Ganz einfach: Der Schritt in die Selbständigkeit mittels eines Kleingewerbes heißt so viel wie ein eigenes Unternehmen in kleinem Ausmaß zu gründen, das bestimmten Umsatzgrenzen unterliegt – das du dafür aber auch nebenberuflich betreiben darfst.

Friseurmeister werden (c) pexels.com

Wenn du noch dazu die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nimmst (und somit nicht zur Abfuhr von Umsatzsteuer verpflichtet bist), dann bedeutet das gerade im Privatkundenbereich einen großen Wettbewerbsvorteil. Alles in allem eine große Hilfe beim Schritt in die Selbständigkeit!

Was nun der Unterschied zwischen der Kleingewerbe- und Kleinunternehmerregelung ist, werden wir uns noch genauer ansehen.

Doch zuvor stellt sich die Frage: Darfst du zuhause überhaupt ein Gewerbe eröffnen?

1. Ein GEWERBE ZU HAUSE eröffnen: Voraussetzungen für die Genehmigung

Die Frage, ob man im eigenen Zuhause ein Gewerbe eröffnen darf, poppt in vielen Foren im Internet auf. Beim Thema, sich im Kleingewerbe selbständig zu machen, findet man z.B. oft die Frage, ob man als Friseur ein Kleingewerbe zu Hause eröffnen kann, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Auch Wimpernverlängerungen zuhause anzubieten ist ein Thema im Netz, weiters Nageldesign als Kleingewerbe von zu Hause aus.

Neben den erforderlichen fachlichen Kenntnissen und gewerberechtlichen Bestimmungen, die für die jeweiligen Berufe gelten, gibt es zuallererst einmal die baurechtlichen Bestimmungen in Wohnräumen zu beachten.

Willst du selbständig zu Hause arbeiten, musst du folgende Fragen geklärt haben:

  • Ist in deiner Wohnung die Ausübung eines Gewerbes grundsätzlich möglich? Prüfe beim zuständigen Bauamt, ob es sich um ein Mischgebiet handelt. In reinen Wohngebieten ist die Ausübung eines Gewerbes im Normalfall verboten (prüfe jedoch die Möglichkeit für eine Ausnahmebewilligung!).
  • Bist du Mieter, musst du deinen Vermieter um Erlaubnis für die Ausübung deines Gewerbes fragen. Beachte dabei, dass dies natürlich deine Mietkosten erhöhen kann.
  • Lebst du in einem Mehrfamilienhaus, musst du auch deine Nachbarn um Einverständnis bitten. Die Ausübung deines Gewerbes zuhause darf in keinem Fall eine Beeinträchtigung deiner Mitmenschen darstellen!
  • Im Normalfall darfst du nicht mehr als die Hälfte deiner Wohnfläche zur Ausübung deines Gewerbes nutzen.

Genehmigung durch das Bauamt: Nutzungsänderung

Möchtest du z.B. als Friseur*in ein Kleingewerbe zu Hause eröffnen, musst du bei deinem zuständigen Bauamt um eine Nutzungsänderung ansuchen. Beim Friseurgewerbe handelt es sich um eine Tätigkeit mit Außenwirkung – zumindest, was den Kundenverkehr betrifft. Wichtig ist daher, zuerst eine Zustimmung der Vermieter bzw. Wohnungseigentümerschaft einzuholen (meist abhängig von der zu erwartenden Kundenfrequenz).

In weiterer Folge müssen für die Ausübung eines Gewerbes aus der Beauty- und Gesundheitsbranche die baulichen Anforderungen vorhanden bzw. umgesetzt werden:

  • ein eigener (barrierefreier) Zugang bzw. Fluchtweg (samt Beschilderung; in Wohnanlagen ist für eine Neuerrichtung ebenfalls die Zustimmung von Vermieter/Eigentümergemeinschaft notwendig)
  • hygienische Einrichtungen wie Lüftung, Desinfektionsmaßnahmen sowie ein eigenes Kunden-WC (die Vorgaben werden vom Gesundheitsamt vor Ort kontrolliert)
  • Brandschutzeinrichtungen (Türen, Feuermelder- und löscher)
  • sonstige Infrastruktur wie Parkplätze

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2. Anmeldung eines KLEINGEWERBES: Schritt für Schritt zum Gewerbeschein

Die Voraussetzungen dafür, sich zuhause im Kleingewerbe selbständig zu machen, sind also geklärt – nun geht es um die Anmeldung des Kleingewerbes. Was ist mit einem Kleingewerbe eigentlich gemeint – und worin besteht der Unterschied zwischen den gesetzlichen Regelungen für das Kleingewerbe sowie für die Kleinunternehmerregelung?

Als Gewerbetreibender aus dem Beauty- und Gesundheitsbereich kannst du dich für ein Kleingewerbe entscheiden, wenn du dein Unternehmen nicht im großen Rahmen betreiben möchtest. Das bedeutet, dass du gewisse Umsatzschwellen in Kauf nimmst: maximal € 60.000,- Gewinn und/oder € 600.000,- Umsatz pro Jahr (Stand 2023).

Lohnfaktor Friseur berechnen Preiskalkulation (c) pexels.com

Für diese abgespeckte Form des Unternehmertums sind nur die zwei Rechtsformen des Einzelunternehmens sowie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, maximal 2 oder 3 Personen) möglich. Du bist in beiden Fällen mit deinem Vermögen unbegrenzt haftbar. Natürlich hast du die Option, später auf eine GmbH oder UG umzusteigen und ein Vollgewerbe zu gründen.

Was sind nun die Vorteile der Kleingewerbe-Regelung? Wichtig: Verwechsle diese nicht mit den Vorzügen der Kleinunternehmerregelung, die sich steuerlich auswirkt – und somit auf deine Preisgestaltung. Als Unternehmer*in im Kleingewerbe unterliegst du nicht der Pflicht der doppelten Buchführung, weiters existiert ein Freibetrag von aktuell € 24.500,- für die Gewerbesteuer.

Du kannst dein Kleingewerbe auch als Nebengewerbe neben deinem Hauptjob als Angestellte*r betreiben (sofern das Einverständnis deines Arbeitgebers vorliegt und du maximal 20 Stunden pro Woche dafür aufwendest). Darüber hinaus muss dein Hauptjob als Haupteinnahmequelle dienen.

Weiters wichtig zu wissen: Eine freiberufliche Tätigkeit kann nicht als Kleingewerbe angemeldet werden, da die Ausnahmekriterien nur für ein Gewerbe gelten.

Das Kleingewerbe anmelden

Wenn die Voraussetzungen für die Anmeldung des Kleingewerbes erfüllt sind, kannst du deine Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Darunter versteht man bei Friseuren z.B. die Ausstellung einer Handwerkskarte bei der zuständigen Handwerkskammer (zu den Möglichkeiten, sich als Friseur*in selbständig zu machen, gibt´s hier weitere Infos).

Fülle dafür einen Gewerbeschein aus (Formular GewA). Möchtest du dein Kleingewerbe als Nebenerwerb anmelden, musst du dies unter Punkt 16 angeben. Wie ein Gewerbeschein genau aufgebaut ist, kannst du in diesem Artikel nachlesen: Wie sieht ein Gewerbeschein aus

Nach der Anmeldung deines Kleingewerbes steht die Anmeldung beim Finanzamt und der Berufsgenossenschaft an (zu den genauen Schritten kannst du in unserem Artikel zum Thema Friseursalon eröffnen nachlesen). Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt hast du die Möglichkeit, dich für die Kleinunternehmerregelung anzumelden. Bevor wir zu den Unterschieden zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung kommen, hier erst einmal die Erläuterung deiner Steuerpflichten im Kleingewerbe:

Wie sieht das mit der Steuer im Kleingewerbe aus?

Welche Steuerpflicht besteht nun tatsächlich? Wichtig: Das Kleingewerbe ist nicht mit der Kleinunternehmerregelung zu verwechseln! Denn tatsächlich fallen auch im Kleingewerbe alle Steuerpflichten an, einzig die Gewerbesteuer unterliegt einem Freibetrag von aktuell € 24.500,- (2023).

Du hast also folgende Steuern im Kleingewerbe zu entrichten: Einkommenssteuer auf den Gewinn, Gewerbesteuer ab dem Erreichen der Freibetragsgrenze – sowie die reguläre Umsatzsteuer. Auch im Kleingewerbe hast du allerdings die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.

Wenn du die Umsatzschwellen von € 60.000,- Gewinn bzw. € 600.000,- jährlich überschreitest, bedeutet das, dass du ins Vollgewerbe wechseln musst und zur doppelten Buchführung verpflichtet bist.

Kleingewerbe vs. Kleinunternehmerregelung: Was ist der Unterschied?

Wie bereits erwähnt, kannst du dich auch im Kleingewerbe als Kleinunternehmer nach § 19 UstG einstufen lassen. Dann bist du zusätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Im Gegensatz zum Kleingewerbe kannst du auch als Freiberufler die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen.

Die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung liegen aktuell (2023) wie folgt: Der Umsatz aus dem Vorjahr muss geringer als € 22.000,- ausgefallen sein, der prognostizierte Umsatz muss unter € 50.000,- liegen.

Ein Tipp: Dokumentiere alle Geschäftsvorgänge, um deine Umsatzzahlen jederzeit auf Knopfdruck abrufbereit zu haben. Mit einem einfachen und günstigen Kassensystem für Friseure oder Kosmetiker wie helloCash bist du dabei auf der sicheren Seite, ohne groß in Technik und Infrastruktur investieren zu müssen. Bist du noch dazu im Dienste deiner Kunden unterwegs, wirst du auf die Vorteile eines mobilen Kassensystems mit Kartenzahlung und Belegdruck nicht mehr verzichten wollen!

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3. Im Kleingewerbe ZU HAUSE SELBSTÄNDIG machen: eine Chance für die Beautybranche

Sind alle Voraussetzungen wie oben erwähnt gegeben, um dich im Kleingewerbe selbständig zu machen? Dann kannst du direkt losstarten, um als Friseur*in oder Kosmetiker*in im Kleingewerbe zuhause zu arbeiten!

Gerade in der Beautybranche gibt es viele Nischen, die sich gut dafür eignen. Die folgende Übersicht soll dir dabei helfen, das richtige Kleingewerbe für zuhause zu finden.

Im Kleingewerbe als Kosmetiker*in zuhause arbeiten

Der Klassiker der Beautybranche ist heute, im Kleingewerbe Nageldesign zuhause zu betreiben. Die Auflagen gelten wie oben beschrieben, dabei kannst du dich auf diverse Spezialisierungen konzentrieren, wie z.B. Wimpernverlängerungen zuhause anzubieten.

Nagelstudio eröffnen (c) pexels.com

Gängig ist es auch, sich mit einer mobilen Fußpflege selbständig zu machen.

Auch mit einigen Gesundheitsberufen kann man sich gut zuhause im Kleingewerbe selbständig machen – denke an Masseure, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker.

Im Kleingewerbe als Friseur*in zuhause arbeiten

Im Kleingewerbe als Friseur*in zuhause zu arbeiten ist ebenso ein Klassiker, wobei du dafür die Voraussetzungen für die Räumlichkeiten noch stärker beachten musst. Ein simpler Tisch wie bei der Nagelpflege zuhause wird hier nicht ausreichen.

Oft wird es bei Friseuren auf eine Kombination hinauslaufen, zuhause zu arbeiten bzw. als mobile*r Friseur*in zu den Kunden zu fahren. Gerade im Friseurhandwerk sind dabei einige wichtige Voraussetzungen zu beachten. Mehr dazu gleich im nächsten Punkt.

4. KUNDEN ZU HAUSE besuchen: vom mobilen Beautystudio zur mobilen Fußpflege

Die Möglichkeit, als mobile*r Friseur*in zu arbeiten, haben wir gerade erwähnt. Im Friseurhandwerk handelt es sich dabei um eine Sonderform, für die du ein Reisegewerbe anmelden musst. Als Friseur*in auf Rädern unterliegst du einem Werbeverbot – aufpassen ist also angesagt! Wie du dein mobiles Gewerbe anmeldest und wie du vor allem das lästige Werbeverbot umgehen kannst, haben wir dir in einem eigenen Artikel zum Thema mobiler Friseur zusammengefasst.

mobiler Friseur werden selbstaendig 1 (c) pexels.com

Du kannst auch ein mobiles Kosmetikstudio eröffnen, dein Gewerbe als mobiles Nagelstudio anmelden oder dich mit einer mobilen Fußpflege selbständig machen.

Als erster Schritt in die Selbständigkeit taugen diese Unternehmensformen allemal, da du dir die Kosten für Miete und Einrichtung eines eigenen Studios ersparst.

Unser helloUmsatz Fazit: 

Wir wünschen dir bei deinem Schritt, dich mit einem Kleingewerbe selbständig zu machen, alles Gute – egal, ob du als Friseur*in zuhause arbeiten möchtest oder ein anderes Gewerbe aus der Beautybranche im Visier hast!

Du möchtest mehr darüber wissen …

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Wir weisen dich ausdrücklich darauf hin, dass dieser Beitrag keine (steuer-)rechtliche Beratung ersetzt.

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